Das Ziel einer notariellen Tätigkeit ist, Ihren wichtigen Rechtsgeschäften einen sicheren Rahmen und eine solide Umsetzung zu geben. Vor einem Rechtsgeschäft steht daher die Beratung. Diese kann durch den Notar oder vorgeschaltet durch einen Anwalt erfolgen. Auch Ihr Steuerberater sollte gerne hinzugezogen werden, damit ein gut gedachtes und gemeintes privates Rechtsgeschäft auch steuerlich handzuhaben ist.
Als Notarin berate ich die Urkundsbeteiligten in der Wahl des Rechtsgeschäfts und der einzelnen Klauseln neutral, formuliere die gewünschten Vertragsbedingungen, gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer jeweiligen anwaltlichen und steuerlichen Vertretung. Häufig handelt es sich um komplexe Vorgänge, die nur für Sie optimal geregelt werden können, wenn alle Gesichtspunkte ausreichend Berücksichtigung finden.
Der Gesetzgeber hat uns vorgegeben, welche Geschäfte notariell beurkundet oder beglaubigt werden müssen (z.B. Immobilienübertragungen, Eheverträge, Erbverträge, GmbH Gründungen und Anteilsübertragungen). Dazu gibt es Urkunden, die Sie optional selbst verfassen (privatschriftlich) oder von einem Notar aufsetzen und beurkunden lassen können (z.B. handschriftliche Testamente, privatschriftliche Vollmachten). Wie bei anderen Dingen auch, empfiehlt es sich häufig, eine fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen und die Umsetzung der eigenen Vorstellungen in kompetente Hände zu legen.
Eine Besonderheit im Erbrecht ist das notarielle Verfahren zur Nachlassauseinandersetzung. Ohne die Gerichte zu bemühen, wird hier mit Hilfe des Notars eine Lösung zwischen den Beteiligten gefunden und diese abschließend in die richtige Form gebracht.
Als Notarin beurkunde ich z.B. gemeinschaftliches Ehegattentestament, Einzeltestament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung, Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag, Adoptionsantrag, General- und Vorsorgevollmachten, Immobilienkauf, Immobilienübertragung, GmbH – Gesellschaftsgründung, Satzungsänderung, Anteilsübertragung, sowie die einzelnen Vorgänge der Unternehmensnachfolge. Im Gespräch ermitteln wir mit Ihnen zusammen, welches Rechtsgeschäft in welcher Form für Ihr Anliegen das Richtige ist. Wichtig ist nicht nur, dass die Urkunde gut gemacht ist. Sie muss auch zu Ihrem Leben und Ihren Vorstellungen passen.
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung können bei einigen Geschäften im Gesellschaftsrecht bereits Online-Beurkundungen vorgenommen werden. Sie müssen nicht in die Kanzlei kommen, sondern werden per Video zugeschaltet.
Selbstverständlich sind Sie in der Kanzlei immer herzlich willkommen, falls Sie diesen Weg vorziehen.
Vorgesehen ist zukünftig die digitalisierte Beurkundung in Präsenz, auf die wir aufgrund unserer Erfahrungen in Frankreich und Australien bereits gut vorbereitet sind.
Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten hat der Gesetzgeber im GNotKG festgelegt. Sie werden nach der jeweiligen Amtstätigkeit und dem Wert der Urkunde ermittelt.
Sprechen Sie uns an, damit wir vor Beginn der Tätigkeit für Sie ermitteln können, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Sollten Sie trotz vorheriger Beratung und Erklärung mit einer Rechnung nicht einverstanden sein, können Sie Rechtsmittel einlegen.
Dienstaufsichtsbehörde für Notare des Amtsgerichtsbezirks Tostedt ist das Landgericht Stade.