Im Erbfall stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Erbrecht zur Seite, um die möglichst zügige und reibungslose Abwicklung der Erbschaft voranzutreiben. Ich helfe Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Erbansprüche, Vermächtnisse und Pflichtteilansprüche und sorge dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.
Da sich Erbschaftsstreitigkeiten so gut wie immer im familiären Kreis abspielen, bearbeite ich jeden Fall mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen und strebe in geeigneten Sachverhalten die außergerichtliche Konfliktbeilegung zur Zufriedenheit aller Beteiligten an.
Ich bin Ihnen außerdem bei der Gestaltung eines Testaments behilflich. Nicht immer ist die gesetzliche Erbfolge im Interesse des Erblassers. Durch gezielte Beratung und Erklärung der gesetzlichen Vorgaben ist es den Mandanten möglich, ein wirksames Testament zu verfassen, welches alle Eventualitäten abdeckt.
Gerade wenn es um einen Erbfall mit Bezug zum Ausland geht, sind viele meiner Mandanten häufig überfordert. Welches Recht gilt nun? An wen sollte man sich am besten wenden? Wer hilft über die Ländergrenzen hinaus? Fälle mit Auslandsbezug sind zum Beispiel:
Kosten: Die Kosten meiner Arbeit beziehen sich in gerichtlichen Verfahren auf den Streitwert. In außergerichtlichen Verfahren ist der Gegenstandswert der Maßstab. Eine Honorarvereinbarung mit Stundenhonorar ist ebenfalls denkbar und wird dem Einzelfall angepasst.
Ort: Aus der aktuellen Problematik heraus biete ich die juristische Beratung auch online oder telefonisch an. Mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ist ein Treffen in meiner Kanzlei ebenfalls möglich.